Förderprogramme
Inhaltsverzeichnis:
- Programm der KfW
- Programme „Sozial investieren“ und „Kommunal Investieren“ der KfW Bankengruppe speziell für soziale bzw. kommunale Träger
- Programm „Förderung von investiven Maßnahmen“ des Landes NRW
- Zuschüsse durch die Pflegekasse
- Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, Unfallversicherungsträger)
- Integration von Menschen mit Behinderung im Beruf
- Fördermittel in Hessen zum behindertengerechten Umbau:
1. Programm der KfW
Die KfW gewährt Kredite (Altersgerecht umbauen – Kredit 159) oder Investitionszuschüsse (Barrierereduzierung – Investitionszuschuss 455-B), die möglich sind, wenn Sie Ihre Immobilie barrierefrei gestalten möchten.
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Barrierereduzierung/
Informieren Sie sich auch bei den Wohnberatungsstellen Ihres jeweiligen Bundeslandes über Möglichkeiten der Barrierefreiheit rund ums Haus:
Wohnberatungsstellen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e. V.
Wohnberatungsstellen in Bayern
Wohnen im Alter in Brandenburg
Niedersachsenbüro Neues Wohnen im Alter
Wohnberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen
Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen Rheinland-Pfalz
2. Programme „Sozial investieren“ und „Kommunal Investieren“ der KfW Bankengruppe speziell für soziale bzw. kommunale Träger:
Unter anderem für den Einbau eines unserer Produkte können gemeinnützige Organisationsformen (einschließlich Kirchen) oder kommunale Träger bei der KfW Bankengruppe zinsgünstige Kredite beantragen. Möglich ist dies unter den Programmen „Sozial investieren (Programmnummer: 147)“ oder „Kommunal investieren (Programmnummer: 148)“. Zu beachten ist, dass hierfür VOR Beginn des Vorhabens bei der Hausbank ein Antrag gestellt werden muss.
3. Programm „Förderung von investiven Maßnahmen“ des Landes NRW:
Das Land NRW gewährt unter anderem für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand zinsgünstige Darlehen. Ansprechpartner sind die zuständigen Ämter für Wohnungswesen bzw. die Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen.
Die genauen Richtlinien und Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Förderdatenbank (dort brauchen Sie bei der Förderrecherche nur den Suchbegriff „BestandsInvest“ eingeben und gelangen dann zu den Richtlinien: „Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand (RL BestandsInvest)“).
Weitere Informationen auf foerderdatenbank.de
4. Zuschüsse durch die Pflegekasse:
Für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes eines Pflegebedürftigen kann bei der Pflegekasse die Übernahme der Kosten in Höhe von max. 4.000,00 Euro beantragt werden. Ein Eigenanteil wird nicht erhoben. Unter wohnumfeldverbessernden Maßnahmen fallen entweder Umbaumaßnahmen oder technische Hilfen im Haushalt. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, erhöht sich die Leistung auf bis zu 16.000,00 Euro je Maßnahme.
Dabei sind alle Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung zur Wohnumfeldverbesserung notwendig sind, als eine Verbesserungsmaßnahme auf der Grundlage des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Hilfsbedarfs zu werten. Nur wenn sich die Pflegesituation ändert und aus diesem Grund eine weitere Maßnahme zur Wohnumfeldverbesserung erforderlich wird, handelt es sich um eine neue Maßnahme.
Voraussetzung für den Zuschuss ist generell, dass die betreffende Person einer der Pflegestufen 0-3 zugeordnet ist. Zu beachten ist darüber hinaus, dass der Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden muss, bevor eine Maßnahme durchgeführt wird (z.B. Einbau eines Treppensitzliftes), denn nachträglich werden diese Zuschüsse nicht bewilligt.
5. Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, Unfallversicherungsträger):
Leistungsart: Behindertengerechte Anpassung der eigenen oder einer besser geeigneten Wohnung. Bei Pflegebedürftigkeit werden auch die Kosten für Beschaffung und Unterhaltung von Wohnraum für die Pflegekraft übernommen.
Höhe: bis zu 100%
Anspruchberechtigt: Personen mit Behinderung durch Arbeitsunfall/Berufskrankheit
6. Integration von Menschen mit Behinderung im Beruf:
Die verschiedenen Landschaftsverbände (Integrationsämter) fördern die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses oder in den allgemeinen Arbeitsmarkt und bietet in diesem Rahmen ein vielfältiges Angebot.
Weitere Informationen auf bih.de/leistungen/teilhabe/
7. Fördermittel in Hessen zum behindertengerechten Umbau:
Im Land Hessen sind Fördermittel zum behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohnungseigentum möglich.
Weitere Informationen auf wibank.de