Deutscher Verband für Treppen- und Plattformlifte

Treppen- und Plattformlifte

Begrifferklärung und Kontexterläuterung


Unter einem Treppenlift (Treppenschrägaufzug) versteht man ein elektisch betriebenes Transportmittel, das eine Person über eine Treppe hinweg transportiert.
Ein Treppenlift besitzt im allgemeinen ein Sitzelement, eine Antriebseinheit und eine an der Wand, Decke oder auf der Treppe montierten Führungs- und Tragschiene.
So ist es möglich, einer körperlich eingeschrenkten Person die Möglichkeit zu geben, unterschiedliche Höhenniveaus über die schon existierende(n) Treppe(n) zu erreichen.
Dabei gibt es eine sehr große Anzahl verschiedener Modelle, wodurch nahezu jede Treppe, egal ob Innen oder Außen, überwunden werden kann.

Noch komfortabler ist ein Plattformlift, denn hierbei handelt es sich um eine Hebeeinrichtung, die eine Plattform zum transprotieren von Lasten nutzt.
Somit können Personen mit Gehhilfe, Rollstuhl oder oftmals auch mehrere Personen direkt in andere Stockwerke befördert werden. Ebenso gut werden auch andere Lasten wie Einkäufe oder Fahrräder mitführbar.
Bei Plattformliften sollte man in zwei Kategorien unterscheiden.
Zum einen gibt es Plattformlifte mit einem Schräghub. Diese werden auch Plattformtreppenlift genannt und fahren beispielsweise schräg eine Treppe hinauf.
Zum anderen gibt es Plattformlifte mit Vertikalhub, bei dem die Plattform auch über mehrere Stockwerke Lasten transportiert. Diese Plattformlifte sind eine adäquate Alternative zu herkömmlichen Aufzuganlagen (z.B. hydraulisch).
Im Gegensatz zu herkömmlichen Aufzügen sind Plattformlifte leicht nachträglich und mit wenig baulichem Aufwand in Gebäuden installierbar, denn diese benötigen keine Unterfahrt.